2.1 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 2 GewStG

2.1 GewStR2009 Gewerbebetrieb

2.1 Gewerbebetrieb

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Begriff des Gewerbebetriebs (1) 1Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen (>§ 2 Abs. 1 GewStG). 2Für die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs gilt somit § 15 Abs. 2 EStG. 3Die Annahme eines Gewerbebetriebs setzt neben der persönlichen Selbständigkeit des Unternehmens auch die sachliche Selbständigkeit des Betriebs voraus. 4Sachlich selbständig ist ein Unternehmen, wenn es für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, also nicht ein unselbständiger Teil eines anderen Unternehmens oder eines Gesamtunternehmens ist. Personengesellschaften (2) Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder andere Personengesellschaften, die eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausüben und deren Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sind Gewerbebetriebe nach § 2 Abs. 1 GewStG. Reisegewerbebetrieb (3) 1Beim Zusammentreffen von Reisegewerbe mit stehendem Gewerbe ist für die gewerbesteuerliche Behandlung wesentlich, ob ein einheitlicher Gewerbebetrieb oder zwei selbständige Betriebe bestehen. 2Ist ein einheitlicher Betrieb gegeben, ist dieser in vollem Umfang als stehendes Gewerbe zu behandeln (>§ 35 a Abs. 2 Satz 2 GewStG). Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (4)