30.1 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 30 GewStG

30.1 GewStR2009 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

1Eine einheitliche mehrgemeindliche Betriebsstätte liegt vor, wenn zwischen den einzelnen Teilen der Betriebsstätte ein derartiger räumlicher, organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, dass die Betriebsstätte als einheitliches Ganzes anzusehen ist. 2Basisstationen von Mobilfunkunternehmen, bestehend aus einer Antennenanlage, der Energieversorgung, Funkschrank und Klimagerät, begründen keine Betriebsstätte im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG i. V. m. § 12 AO, so dass auch eine Zerlegung nach § 30 AO ausscheidet.