34.1 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 34 GewStG

34.1 GewStR2009 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

§ 34 Abs. 3 GewStG ist nicht anzuwenden, wenn sich für die Gemeinde der Geschäftsleitung ein negativer Zerlegungsanteil ergeben würde.