3.7 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 3 GewStG

3.7 GewStR2009 Hochsee- und Küstenfischerei

3.7 Hochsee- und Küstenfischerei

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Küstenfischerei im Sinne dieser Vorschrift ist auch die Fischerei auf dem Unterlauf der Weser und der Elbe und die Hafffischerei.