Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 03.05.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Streitig ist, ob bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden für die Streitjahre (2015 und 2016) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, der Kläger als verbeamteter Postzusteller.
Der Kläger ist seit 1977 bei der Deutschen Post beschäftigt. Seit Anfang der 1990iger Jahre ist er als Postzusteller in R und dort seit vielen Jahren am Zustellpunkt ... (Zustellpunkt R) tätig.
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