Altersvermögensgesetz "Riester-Rente" |
Aufbau einer freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen und zusätzlichen staatlichen Zulagen oder steuerlichen Vergünstigungen (Sonderausgabenabzug). Die Regelung erfolgte ab dem Veranlagungszeitraum 2002 in den §§ 10a, 79 ff. EStG.
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