BFH - Urteil vom 28.10.2020
X R 1/19
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 und 2; SGB IV § 7, § 7b, § 23b;
Fundstellen:
BB 2021, 277
BFH/NV 2021, 487
BStBl II 2021, 283
DStR 2021, 213
DStRE 2021, 244
DStZ 2021, 207
FR 2021, 641
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2061/16

Anerkennungsfähigkeit einer Wertguthabenvereinbarung gem. SGB IV im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

BFH, Urteil vom 28.10.2020 - Aktenzeichen X R 1/19

DRsp Nr. 2021/1690

Anerkennungsfähigkeit einer Wertguthabenvereinbarung gem. SGB IV im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

1. Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i.S. des SGB IV ab, muss für diese —gesondert— ein Fremdvergleich erfolgen. 2. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und –risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der Freistellungsphasen nahezu beliebig wählen kann.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.10.2018 – 5 K 2061/16 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 und 2; SGB IV § 7, § 7b, § 23b;

Gründe

I.