FG Münster - Urteil vom 07.12.2005
1 K 6384/03 E
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2 Satz 2 ; AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 652

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

FG Münster, Urteil vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 1 K 6384/03 E

DRsp Nr. 2006/11764

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die erforderlichen Aufzeichnungen fortlaufend und zeitnah erstellt und im Original vorgelegt werden. Die Vorlage bloßer im Nachhinein erstellter Reinschriften genügt dafür nicht.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2 Satz 2 ; AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob in den Streitjahren 1999 und 2000 die sogen. 1%-Regelung anzuwenden ist.

Der ledige Kläger (Kl.) wird beim beklagten Finanzamt (FA) S zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Er erzielt als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer (Gf.) der in M ansässigen Firma G GmbH (GmbH) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die ESt-Veranlagungen für die Streitjahre 1999 und 2000 erfolgten zunächst antragsgemäß.