(§ 4ErbStDV)Standesamt und OrdnungsnummerErbschaftsteuerAn dasFinanzamt - Erbschaftsteuerstelle - Fehlanzeige Im Standesamtsbezirk sind für die Zeit vom bis einschließlichSterbefälle nicht anzugeben. Der letzte Sterbefall ist beurkundet im Sterberegister unter Nr. Im Ausland eingetretene Sterbefälle von Deutschen und von Ausländern, die beim Tod einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Vermögen im Bezirk des Standesamtes hatten, sind mir nicht bekanntgeworden.Bemerkungen