FG Niedersachsen - Urteil vom 28.05.2020
1 K 382/16
Normen:
EStG § 9 Abs. 4;

Ansatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit Fahrten mit dem PKW zwischen Wohnung und Arbeit mit der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 1 K 382/16

DRsp Nr. 2022/16671

Ansatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit Fahrten mit dem PKW zwischen Wohnung und Arbeit mit der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger seine Aufwendungen im Zusammenhang mit seinen Fahrten mit dem PKW zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeit im Streitjahr 2014 nur mit der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen kann.

Die Kläger sind im Streitjahr 2014 zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten. Die Klägerin war als Arbeitnehmerin tätig. Der Kläger befand sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu dem Zeitarbeitsunternehmen A, Arbeitsvertrag vom 23. Januar 2012, Vertragsbeginn 1. Februar 2012. Nach diesem Arbeitsvertrag sollte der Kläger als überbetrieblicher Mitarbeiter bei Kunden von A eingesetzt werden, ohne dass dadurch ein Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Kunden begründet werden sollte.