Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 01.07.2020 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Mai 2019 Anspruch auf Kindergeld für ihren Sohn hat.
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