I. An der KT-GmbH (GmbH) waren im Jahr 1996 S und T zu jeweils 50 v.H. beteiligt. Die GmbH war Alleingesellschafterin der P-GmbH, G-GmbH, K-GmbH und GE-GmbH, zu deren Gesellschaftsvermögen jeweils Grundstücke gehörten. S und T gründeten mit Vertrag vom 30. September 1996 die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GbR, und übertrugen dieser alle Anteile an der GmbH.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|