Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 04.07.2019 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wohnen in einem Einfamilienhaus, das in ihrem hälftigen Miteigentum steht. Für das Streitjahr (2015) wurden sie zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Das Dach des Hauses wurde durch Holzpfosten getragen, welche sich im Laufe der Zeit verdrehten. Zudem bildeten sich zahlreiche tiefe Risse in der Holzstruktur. Die schadhaften Pfosten sollten von der Firma K durch Stahlstützen ersetzt werden. K hielt eine statische Berechnung vor Ausführung der Arbeiten für unbedingt erforderlich, die von der Firma M durchgeführt wurde. Im Jahr 2016 wurden auf dieser Grundlage die Holzpfosten durch K ausgetauscht.
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