Arbeitnehmerpauschbetrag

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 9a Satz 1 Nr. 1 EStG)

 

JedemArbeitnehmerstehtder Arbeitnehmer-Pauschbetrag (oder auch Werbungskostenpauschale) einmal pro Jahr zu.

Der Pauschbetrag wird nicht zeitanteilig gekürzt.

Werbungskosten des Arbeitnehmers werden auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet.