Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) pflegte im Streitjahr (1991) seinen pflegebedürftigen Vater gemeinsam mit seiner Mutter in deren Wohnung. Er beansprucht wegen seiner Pflegeleistungen den vollen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte bei der Veranlagung des Klägers jedoch wegen der Pflegeleistungen der Mutter nur den halben Pflegepauschbetrag.
Der dagegen erhobenen Klage hat das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996,
Das FA beantragt, das Urteil des FG aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Der Kläger beantragt, die Revision des FA zurückzuweisen.
Die Revision ist begründet und führt zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 Nr. 1 der -- --). Das Urteil des FG verletzt § Abs. .
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|