Der Steuer-Tipp: Aufwendungen für eine Geburtstags- oder Prüfungsfeier am Arbeitsplatz sind als Werbungskosten abzugsfähig |
Ein häufiges Streitthema ist der Aufwand, den ein Arbeitnehmer anlässlich seines Geburtstags oder des Bestehens einer Prüfung für die Verköstigung und Bewirtung von Arbeitskollegen tätigt.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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