Aufwendungen für eine Geburtstags- oder Prüfungsfeier am Arbeitsplatz sind als Werbungskosten abzugsfähig

Der Steuer-Tipp: Aufwendungen für eine Geburtstags- oder Prüfungsfeier am Arbeitsplatz sind als Werbungskosten abzugsfähig

 

Ein häufiges Streitthema ist der Aufwand, den ein Arbeitnehmer anlässlich seines Geburts­tags oder des Bestehens einer Prüfung für die Verköstigung und Bewirtung von Arbeitskollegen tätigt.