Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Anwendung der erweiterten Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei Grundstücksunternehmen nach §
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Grundstücksunternehmen. Gesellschafter der Klägerin sind Herr D C zu 45 %, Frau B C zu 35 % sowie Frau E X und Herr K C zu je 10 %. Die Klägerin erzielt jährlich Pachterlöse i.H.v. insgesamt rund 470.000 € aus der Verwaltung eigenen Grundbesitzes.
Darin enthalten ist die Verpachtung von Dachflächen im Umfang von ca. 1.600 m² an die C Photovoltaik GbR (C GbR) für 2.200 €/Jahr. Gesellschafter der C GbR sind Herr Q C zu 99,1 %, sowie Frau B C , Frau E X und Herr K C zu je 0,3%. Die C GbR erzielt unter Nutzung der gepachteten Dachflächen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewerbliche Einkünfte.
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