FG Münster - Urteil vom 17.12.2020
5 K 631/20 G,F
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1;

Ausschluss einer Anwendung der erweiterten Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei Grundstücksunternehmen

FG Münster, Urteil vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 5 K 631/20 G,F

DRsp Nr. 2021/1167

Ausschluss einer Anwendung der erweiterten Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei Grundstücksunternehmen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Anwendung der erweiterten Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ausgeschlossen ist.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Grundstücksunternehmen. Gesellschafter der Klägerin sind Herr D C zu 45 %, Frau B C zu 35 % sowie Frau E X und Herr K C zu je 10 %. Die Klägerin erzielt jährlich Pachterlöse i.H.v. insgesamt rund 470.000 € aus der Verwaltung eigenen Grundbesitzes.

Darin enthalten ist die Verpachtung von Dachflächen im Umfang von ca. 1.600 m² an die C Photovoltaik GbR (C GbR) für 2.200 €/Jahr. Gesellschafter der C GbR sind Herr Q C zu 99,1 %, sowie Frau B C , Frau E X und Herr K C zu je 0,3%. Die C GbR erzielt unter Nutzung der gepachteten Dachflächen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewerbliche Einkünfte.