BVerfG - Beschluss vom 13.02.2008
2 BvL 1/06
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; EStG § 10 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
BFH, vom 14.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen X R 20/04

Besteuerung des Existenzminimums; Steuerfreiheit von Beiträgen zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall

BVerfG, Beschluss vom 13.02.2008 - Aktenzeichen 2 BvL 1/06

DRsp Nr. 2008/5462

Besteuerung des Existenzminimums; Steuerfreiheit von Beiträgen zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall

»Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums schützt nicht nur das sogenannte sächliche Existenzminimum. Auch Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall können Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein. Für die Bemessung des existenznotwendigen Aufwands ist auf das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau als eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene abzustellen.«

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; EStG § 10 Abs. 3 ;

Gründe:

A. Die Vorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG im Veranlagungszeitraum 1997.