Betriebsprüfung

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Betriebsprüfung

Missratene Betriebsprüfungen sind für Unternehmer, Freiberufler, Selbständige und ihre steuerlichen Berater ein großes Ärgernis. Der Steuerpflichtige muss sich mit überraschenden Steuernachforderungen auseinander setzen und der Steuerberater verliert u.U. sein Mandat und steht Haftungsansprüchen eines verärgerten Mandanten gegenüber. Die Finanzverwaltung hat in den vergangenen Jahren und insbesondere mit der jüngsten Einführung der digitalen Betriebsprüfung Wege und Methoden zur schnellen und zielsicheren Aufdeckung von Buchungsfehlern und Steuerhinterziehungstatbeständen entwickelt und professionalisiert. Die Steigerung der Prüfungsmehrergebnisse im Jahre 2006 ist eine Folge hieraus. Dennoch stehen Mandanten, aber häufig auch Berater und Kanzleimitarbeiter fahrlässig unbedarft und unvorbereitet anstehenden Betriebsprüfungen gegenüber.

Zum Themenbereich Betriebsprüfung können durch den Steuerberater mindestens zwei selbständige honorarpflichtige Produkte (Leistungen) kreiert werden:

Nach Eingang der Betriebsprüfungsanordnung ist mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung zur "Betreuung der Betriebsprüfung" zu treffen. Damit stellt der Mandant sicher, dass sich sein Steuerberater professionell und zielorientiert auf die Betriebsprüfung vorbereitet und diese ebenso begleitet. Siehe hierzu Checklisten, Arbeitshilfen etc. unter A.