Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28.04.2017 –
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28.04.2017 –
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin (Klägerin) vermietete zwei Containeranlagen (XX und YY) an die A GmbH (Mieterin), welche die Container auf einem Grundstück ihres Betriebs, einer Luftwerft, aufstellte.
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