Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind im Streitjahr (1992) zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger bezieht als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit; die Klägerin war bis zum Jahr 1990 als Lehrerin für Deutsch und Geschichte tätig und ist nach Ablauf des Erziehungsurlaubs seit 1991 unter Wegfall ihrer Bezüge beurlaubt.
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