FG Hessen, vom 21.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 6095/98
BFH - Urteil vom 05.05.2004 (XI R 7/02) - DRsp Nr. 2004/11368
BFH, Urteil vom 05.05.2004 - Aktenzeichen XI R 7/02
DRsp Nr. 2004/11368
»Zum notwendigen Betriebsvermögen eines durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze entstandenen gewerblichen Grundstückshandels gehören nicht nur die Objekte, deren Veräußerung zur Annahme des gewerblichen Grundstückshandels geführt hat, sondern auch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit ihnen veräußerte Objekte, die jedoch von vornherein eindeutig zur Veräußerung bestimmt waren.«