BFH - Urteil vom 11.02.1987
I R 177/83
Normen:
KStG (1977) § 8 Abs. 3 S. 2, § 27 Abs. 1, Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFHE 149, 176
BStBl II 1987, 461
Vorinstanzen:
FG Saarland,

BFH - Urteil vom 11.02.1987 (I R 177/83) - DRsp Nr. 1996/12495

BFH, Urteil vom 11.02.1987 - Aktenzeichen I R 177/83

DRsp Nr. 1996/12495

»Gehört der Grundstückshandel zum Gesellschaftszweck einer GmbH und betätigt sich der Geschäftsführer, der im Verhältnis zum beherrschenden Gesellschafter nahestehende Person ist, ebenfalls auf dem Gebiet des Grundstückshandels, so bedarf es einer im voraus getroffenen klaren Vereinbarung über eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot; andernfalls ist der Verzicht auf die Geltendmachung des Anspruchs auf Vorteilsherausgabe gegenüber dem Geschäftsführer verdeckte Gewinnausschüttung.«

Normenkette:

KStG (1977) § 8 Abs. 3 S. 2, § 27 Abs. 1, Abs. 3 S. 2;