I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) errichtete in ... ein Wohngebäude, das im Oktober 1971 bezugsfertig war. Schon vorher vermietete sie in diesem Haus für zunächst 2 x 20 Monate ca. 24 Betten in Doppel- und Einzelzimmern an das Berufsförderungswerk des ... zur Unterbringung von Umschülern. Als Entgelt war ein Tagessatz von 9,50 DM je Bett vereinbart.
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