I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist als Produktionsunternehmen tätig. Alleinige Komplementärin ohne Vermögenseinlage und Geschäftsführerin ist eine GmbH. Einer der Kommanditisten war früher C, an dessen Stelle nach seinem Tode seine Witwe und Alleinerbin E trat. Die übrigen Kommanditisten gehören dem Stamm F an. Die Stämme B und F sind zu gleichen Teilen an der KG und an der GmbH beteiligt. Jeder Stamm stellt auch einen (alleinvertretungsberechtigten) Geschäftsführer der GmbH.
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