I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1. (Klägerin) betreibt eine Ziegelei sowie einen Handel mit Baustoffen. Der Kläger und Revisionsbeklagte zu 2. (Kläger) ist alleiniger persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin. Bis zum 31. Dezember 1979 war alleinige Kommanditistin die Ehefrau des Klägers mit einer Beteiligung von 20 v.H. Der Kläger und seine Ehefrau haben zwei in den Jahren 1953 und 1954 geborene Töchter sowie einen 1956 geborenen Sohn. Alle drei Kinder hatten der Klägerin 1968 Darlehen gewährt, die sich Ende 1979 einschließlich nicht ausgezahlter Zinsen auf jeweils über 50.000 DM beliefen. Die Darlehen waren abgesichert. Sie waren von dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) steuerlich anerkannt.
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