I. Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer KG, sind der Beigeladene A als Kommanditist und dessen Sohn B als Komplementär. Die Klägerin war mit Wirkung ab 1. Januar 1974 durch Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens des A und einer Tantiemeforderung des B gegründet worden. Die Kapitaleinlage des A war auf 300.000 DM, die des B auf bis zu 300.000 DM festgesetzt worden. Im Gesellschaftsvertrag war vorgesehen, daß übersteigende Einlagen dem Gesellschafter als Darlehen geschuldet wurden.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|