I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1982 die Kosten für den Wahlverteidiger ihrer damals 22 Jahre alten Tochter getragen haben. Diese wurde in einem im Streitjahr durchgeführten Strafverfahren wegen der Beteiligung an einem 1981 begangenen Raub mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin wurden der Tochter dabei nicht auferlegt.
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