I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) reichte seine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2000, mit der er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 7 312 DM deklarierte, am 11. Februar 2003 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ein. Die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergaben sich aus einheitlichen und gesonderten Feststellungen.
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