"Ehegatteneinkommensteuerbescheid" bei einer Zusammenveranlagung |
Unter dem Begriff "Veranlagung" wird im Steuerrecht der Prozess von der Einreichung der Steuererklärung bis zum Erlass eines Steuerbescheids verstanden. Beim "Veranlagungszeitraum" handelt es sich um das Steuerjahr, welches im Regelfall dem Kalenderjahr entspricht.
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