BFH - Urteil vom 16.07.2014
VIII R 41/12
Normen:
EStG § 15 Abs. 2; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 28.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 336/12

Einkommensteuerliche Einordnung der Tätigkeit der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesie bei Beschäftigung angestellter Ärzte

BFH, Urteil vom 16.07.2014 - Aktenzeichen VIII R 41/12

DRsp Nr. 2015/1575

Einkommensteuerliche Einordnung der Tätigkeit der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesie bei Beschäftigung angestellter Ärzte

1. Selbständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leis-tungen von angestellten Ärzten erbringen lassen.2. Voraussetzung dafür ist, dass sie aufgrund ihrer Fachkennt-nisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestellten Fachpersonals --patien-tenbezogen-- Einfluss nehmen, so dass die Leistung den "Stem-pel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen trägt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509).3. Führt ein selbständiger Arzt die jeweils anstehenden Vorun-tersuchungen bei den Patienten durch, legt er für den Einzel-fall die Behandlungsmethode fest und behält er sich die Be-handlung "problematischer Fälle" vor, ist die Erbringung der ärztlichen Leistung durch angestellte Ärzte regelmäßig als Ausübung leitender eigenverantwortlicher freiberuflicher Tä-tigkeit im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG anzusehen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3;

Gründe

I.