BFH - Urteil vom 26.10.2021
IX R 13/20
Normen:
EStG § 1 Abs. 1; FGO § 126 Abs. 2; AO § 8;
Fundstellen:
BB 2022, 422
BFH/NV 2022, 277
BStBl II 2022, 172
DB 2022, 305
DStR 2022, 86
DStRE 2022, 182
DStZ 2022, 135
FR 2022, 356
GmbHR 2022, 483
IStR 2022, 137
ZEV 2022, 142
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 01.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2991/19

Einkünfte aus GewerbebetriebGewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit AuslandsbezugTatbestandliche Voraussetzungen für erhöhte Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 26.10.2021 - Aktenzeichen IX R 13/20

DRsp Nr. 2022/1621

Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Auslandsbezug Tatbestandliche Voraussetzungen für erhöhte Anschaffungskosten

Der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt worden ist.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 01.07.2020 – 7 K 2991/19 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1; FGO § 126 Abs. 2; AO § 8;

Gründe

I.