BFH - Urteil vom 16.12.2021
VI R 10/18
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a); FGO § 135 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2022, 405
BFH/NV 2022, 325
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 27.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 376/16

Ermäßigte Besteuerung von Zahlungen aus einem arbeitsgerichtlichen VergleichZweckbestimmte Verknüpfung einer Vergütung mit der TätigkeitsdauerBegriff der mehrjährigen Tätigkeit

BFH, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen VI R 10/18

DRsp Nr. 2022/3046

Ermäßigte Besteuerung von Zahlungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich Zweckbestimmte Verknüpfung einer Vergütung mit der Tätigkeitsdauer Begriff der mehrjährigen Tätigkeit

1. NV: Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzen die zweckbestimmte Verknüpfung der Vergütung mit der Tätigkeitsdauer voraus. 2. NV: Es reicht nicht aus, dass Arbeitslohn in einem anderen Veranlagungszeitraum als demjenigen zufließt, zu dem er wirtschaftlich gehört, und dort mit weiteren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zusammentrifft.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.07.2017 – 2 K 376/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a); FGO § 135 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden für das Streitjahr (2013) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Dem Kläger war von seinem Arbeitgeber am ...2012 fristlos gekündigt worden. Nach der Kündigung erhielt er im Jahr 2012 Arbeitslosen– und Krankengeld.