BFH - Urteil vom 16.09.2020
II R 24/18
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; AO §§ 119 Abs. 1, 157 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
AO-StB 2021, 227
BB 2021, 934
BFH/NV 2021, 729
BStBl II 2021, 621
DStR 2021, 796
DStRE 2021, 504
ZEV 2021, 333
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 12.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 77/17

Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer bei Zuwendung einer mehrmonatigen Reise mit zugebuchten Leistungen an die Lebensgefährtin des SteuerpflichtigenAnforderungen an die Bestimmtheit des Schenkungssteuerbescheides

BFH, Urteil vom 16.09.2020 - Aktenzeichen II R 24/18

DRsp Nr. 2021/5034

Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer bei Zuwendung einer mehrmonatigen Reise mit zugebuchten Leistungen an die Lebensgefährtin des Steuerpflichtigen Anforderungen an die Bestimmtheit des Schenkungssteuerbescheides

Mehrere Steuerfälle erfordern grundsätzlich entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder —bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück— die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall).

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 12.06.2018 – 3 K 77/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; AO §§ 119 Abs. 1, 157 Abs. 1 Satz 2;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) buchte im August 2014 bei einem Reiseveranstalter für sich und seine Lebensgefährtin eine fünfmonatige Kreuzfahrt von A nach B.