FG München - Urteil vom 26.01.2022
4 K 1283/20
Normen:
BewG § 11 Abs. 2;

Ermittlung des Werts des von Kapitalgesellschaft übertragenen Anteils zur Besteuerung

FG München, Urteil vom 26.01.2022 - Aktenzeichen 4 K 1283/20

DRsp Nr. 2022/6459

Ermittlung des Werts des von Kapitalgesellschaft übertragenen Anteils zur Besteuerung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BewG § 11 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides.

Der Kläger und Frau M waren als Kommanditisten an der X GmbH & Co. KG zu 93% (Kläger) bzw. zu 7% (M) beteiligt. Der Kläger war zudem an der Komplementärin - der Y Verwaltungs GmbH - zu 100% beteiligt. Im Betriebsvermögen der X GmbH & Co. KG befand sich u.a. ein Grundstück in A, X-Str.

Mit Vertrag vom X. Juni 2011 übertrug die M ihren Anteil an der X GmbH & Co. KG i.H.v. 7% unentgeltlich auf den Kläger, so dass der Kläger anschließend über sämtliche Anteile an der X GmbH & Co. KG verfügte. Unter dem Datum des 9. Februar 2012 reichte der Kläger eine Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bei dem seinerzeit zuständigen Finanzamt X ein. Darin bezifferte der Kläger den Wert des o.g. Grundstücks mit 3.xxx.xxx € und den Wert des erworbenen Anteils an der X GmbH & Co. KG mit 1.xxx.xxx €.

1.) 2.)