BFH - Urteil vom 30.09.2008
VII R 18/08
Normen:
AO § 44 Abs. 1 § 37 Abs. 2 ; EStG § 26 § 26b ;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein - 1 K 75/07 - 21.2.2008 (EFG 2008, 914),

Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten; Personelle Zuordnung geleisteter Vorauszahlungen

BFH, Urteil vom 30.09.2008 - Aktenzeichen VII R 18/08

DRsp Nr. 2008/20142

Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten; Personelle Zuordnung geleisteter Vorauszahlungen

»Werden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zusammen veranlagter Eheleute ohne die ausdrückliche Bestimmung geleistet, dass mit der Zahlung nur die Schuld des Leistenden beglichen werden soll, muss das FA eine Überzahlung beiden Eheleuten zu gleichen Teilen erstatten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung); das gilt auch, wenn über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet war.«

Normenkette:

AO § 44 Abs. 1 § 37 Abs. 2 ; EStG § 26 § 26b ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Ehemann wurden ab dem Veranlagungszeitraum 2002 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im April 2004 erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) gegenüber den Eheleuten unter ihrer Steuernummer einen Bescheid über Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag 2004, wobei zu diesem Zeitpunkt dem FA bekannt war, dass über das Vermögen des Ehemanns der Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Unter Angabe der Steuernummer des Vorauszahlungsbescheids sowie des Verwendungszwecks "Einkommenst/Soli" überwies die Klägerin jeweils die für die Quartale I-IV 2004 festgesetzten Vorauszahlungen.