I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Ehemann wurden ab dem Veranlagungszeitraum 2002 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im April 2004 erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) gegenüber den Eheleuten unter ihrer Steuernummer einen Bescheid über Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag 2004, wobei zu diesem Zeitpunkt dem FA bekannt war, dass über das Vermögen des Ehemanns der Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Unter Angabe der Steuernummer des Vorauszahlungsbescheids sowie des Verwendungszwecks "Einkommenst/Soli" überwies die Klägerin jeweils die für die Quartale I-IV 2004 festgesetzten Vorauszahlungen.
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