Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.01.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, auf welche Weise bei der Festsetzung von Kindergeld zu ermitteln ist, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Streitzeitraum ist der Monat Januar 2016.
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