Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage grundsätzlich steuerrechtlich nicht anzuerkennen
BFH, Urteil vom 22.02.2007 - Aktenzeichen IX R 45/06
DRsp Nr. 2007/9385
Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage grundsätzlich steuerrechtlich nicht anzuerkennen
»Der Formunwirksamkeit eines unter nahen Angehörigen abgeschlossenen Vertrages kommt eine Indizwirkung gegen dessen steuerrechtliche Anerkennung zu (Anschluss an BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFH/NV 2006, 2162).«