Auf die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahnstein vom 10.10.2018 wird dieser in Ziff. 1 und 2 seines Tenors teilweise abgeändert und insoweit insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 1.398,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 26.01.2018 zu zahlen.
Die Antragsgegnerin wird darüber hinaus verpflichtet, an den Antragsteller vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 26.01.2018 zu zahlen.
Der weitergehende Antrag wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Antragsteller zu 1/4 und die Antragsgegnerin zu 3/4.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der Mehrkosten der Beweisaufnahme, welche der Antragsteller zu 1/4 und die Antragsgegnerin zu 3/4 tragen.
III.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.881,52 € festgesetzt.
I.
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