BFH - Urteil vom 25.08.2009
IX R 60/07
Normen:
AO § 42; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 3 S. 8, 9;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 01.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 51/06 54

Gestaltungsmissbrauch beim Verkauf und anschließendem Wiederkauf der gleichen Wertpapiere an demselben Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist; Verhinderung von Spekulationen auf Kosten der Allgemeinheit und missbräuchliche Gestaltungen durch das System der Verlustnutzung und Verlustbegrenzung

BFH, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen IX R 60/07

DRsp Nr. 2009/23849

Gestaltungsmissbrauch beim Verkauf und anschließendem Wiederkauf der gleichen Wertpapiere an demselben Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist; Verhinderung von Spekulationen auf Kosten der Allgemeinheit und missbräuchliche Gestaltungen durch das System der Verlustnutzung und Verlustbegrenzung

Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO.

Normenkette:

AO § 42; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 3 S. 8, 9;

Gründe

I.