Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist, ob die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem mit einem Wohnhaus und Nebengebäude bebauten Grundstück, eingetragen im Grundbuch von 1 für den Amtsgerichtsbezirk 1 , Str. 1 , Wohnhaus, Hofraum, Garten, Nebengebäude, 451 qm - vom Bruder des Klägers, A , auf den Kläger mit notariellem Vertrag vom 12.04.2019 von der Grunderwerbsteuer befreit ist.
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