FG Nürnberg - Urteil vom 23.11.2020
4 K 1100/19
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 5; GeEStG § 3 Nr. 2 S. 2;
Fundstellen:
ZEV 2021, 342

Gewerbesteuerbefreiung von der Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem mit einem Wohnhaus und Nebengebäude bebauten Grundstück

FG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2020 - Aktenzeichen 4 K 1100/19

DRsp Nr. 2021/4458

Gewerbesteuerbefreiung von der Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem mit einem Wohnhaus und Nebengebäude bebauten Grundstück

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 5; GeEStG § 3 Nr. 2 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem mit einem Wohnhaus und Nebengebäude bebauten Grundstück, eingetragen im Grundbuch von 1 für den Amtsgerichtsbezirk 1 , Str. 1 , Wohnhaus, Hofraum, Garten, Nebengebäude, 451 qm - vom Bruder des Klägers, A , auf den Kläger mit notariellem Vertrag vom 12.04.2019 von der Grunderwerbsteuer befreit ist.