BFH - Urteil vom 12.07.2007
X R 4/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2007, 2165
BFH/NV 2007, 2181
BFHE 218, 331
BStBl II 2007, 885
DB 2007, 2234
DStR 2007, 1759
NZM 2009, 288
ZfIR 2007, 803
Vorinstanzen:
FG Münster - 2 K 4412/98 E, G - 11.12.2002,

Gewerblicher Grundstückshandel: Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze, Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer Personengesellschaft, Nachhaltigkeit

BFH, Urteil vom 12.07.2007 - Aktenzeichen X R 4/04

DRsp Nr. 2007/16515

Gewerblicher Grundstückshandel: Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze, Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer Personengesellschaft, Nachhaltigkeit

»1. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist kein Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze. 2. Die Grundstücksverkäufe einer Personengesellschaft können einem Gesellschafter, dessen Beteiligung nicht mindestens 10 v.H. beträgt und der auch eigene Grundstücke veräußert, jedenfalls dann als Objekte i.S. der Drei-Objekt-Grenze zugerechnet werden, wenn dieser Gesellschafter über eine Generalvollmacht oder aus anderen Gründen die Geschäfte der Grundstücksgesellschaft maßgeblich bestimmt. 3. Bedingen sich die Aktivitäten zweier selbständiger Rechtssubjekte gegenseitig und sind sie derart miteinander verflochten, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind, können bei der Prüfung der Nachhaltigkeit i.S. von § 15 Abs. 2 EStG die Handlungen des Einen dem Anderen zugerechnet werden.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Gründe: