BFH - Urteil vom 15.12.2021
X R 19/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 2; FGO § 135 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 1223
DStR 2022, 1853
DStRE 2022, 1141
FR 2022, 1128
NZA 2022, 1322
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 20.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 273/17

Gewinn aus Gewerbebetrieb als SportlerAbzug von AufwendungenVermarktung im Rahmen von SponsorenverträgenUnterstützungsmaßnahmen der Sportförderung

BFH, Urteil vom 15.12.2021 - Aktenzeichen X R 19/19

DRsp Nr. 2022/12903

Gewinn aus Gewerbebetrieb als "Sportler" Abzug von Aufwendungen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen Unterstützungsmaßnahmen der Sportförderung

1. Steht eine —an sich nicht steuerbare— sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuerpflicht erfasst wird. 2. Liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb als Sportler vor, stellen finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der Sportförderung aufgrund des weiten Verständnisses des Veranlassungsbegriffs Betriebseinnahmen dar.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 20.03.2019 – 3 K 273/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2; FGO § 135 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte im Streitjahr 2014 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (30.751 €). Als erfolgreicher Sportler war er zudem Mitglied der Sportfördergruppe X und nahm an (inter–)nationalen Meisterschaften teil.