I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielte in den Streitjahren 1990 und 1991 positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen sowie Verluste aus ihrer Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin in Höhe von 15 485 DM bzw. 9 450 DM bei Einnahmen von 2 875 DM bzw. 3 832 DM. Die Einnahmen in den Jahren zuvor und danach betrugen:
1986 5 270 DM
1987 3 163 DM
1988 5 981 DM
1989 3 072 DM
1992 13 896 DM
1993 2 568 DM
1994 5 155 DM
1995 4 202 DM
1996 5 060 DM
1997 4 438 DM
Die höheren Einnahmen im Jahre 1992 beruhten auf einer einmaligen Krankheitsvertretung; die Einnahmen in den Jahren 1986 bis 1988 beinhalten auch den Eigenverbrauch.
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