Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 06.08.2020 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatte im Jahre 2015 zusammen mit seiner damaligen langjährigen Lebensgefährtin (L) ein Einfamilienhaus zu je hälftigem Miteigentum erworben. Im Jahre 2019 kam es zur Trennung.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|