H 10 a.4 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 10 a GewStG

H 10 a.4 GewStR2009 Hinweise

H 10 a.4 Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG - >BMF vom 10. 11. 2005 - BStBl I S. 1038 Organschaftliche Verluste Verluste einer Organgesellschaft, die während der Dauer einer Organschaft entstanden sind, können auch nach Beendigung der Organschaft nur vom maßgebenden Gewerbeertrag des Organträgers abgezogen werden (>BFH vom 27. 6. 1990 - BStBl II S. 916).