Allgemeine Fragen zu organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen >BMF vom 26. 8. 2003, BStBl I S. 437 Rn. 40 ff. Berechnung der Mehrabführung Die Mehrabführung der Organgesellschaft an den Organträger ist ein rein rechnerischer Differenzbetrag zweier Vergleichswerte und kann auch in einer sog. Minderverlustübernahme bestehen. Auf einen tatsächlichen Vermögensabfluss kommt es nicht an (>BFH vom 6. 6. 2013, I R 38/11, BStBl 2014 II S. 398, >BFH vom 27. 11. 2013, I R 36/13, BStBl 2014 II S. 651). Passiver Ausgleichsposten im Falle außerbilanzieller Zurechnung bei der Organgesellschaft
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