H 16 (4) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 16 EStG
R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

H 16 (4) EStHB2011 Hinweise

H 16 (4) Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abfindung unter Buchwert Bleibt beim Ausscheiden eines Gesellschafters die Abfindung hinter dem Buchwert seines Mitunternehmeranteiles zurück, wird ein Gewinn von den verbleibenden Gesellschaftern jedenfalls dann nicht erzielt, wenn das Geschäft in vollem Umfang entgeltlich erfolgt ist (>BFH vom 12. 12. 1996 - BStBl 1998 II S. 180). Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen >BMF vom 11. 11. 2011 (BStBl I S. 1314), Randnr. 24.01 ff. unter Berücksichtigung BMF vom 26. 7. 2016 (BStBl I S. 684) Auseinandersetzung einer Zugewinngemeinschaft Die Grundsätze über die Erbauseinandersetzung eines sog. Mischnachlasses (gewinnneutrale Realteilung) sind nicht auf die Aufteilung gemeinschaftlichen Vermögens bei Beendigung einer ehelichen Zugewinngemeinschaft anzuwenden (>BFH vom 21. 3. 2002 - BStBl II S. 519). Betriebsveräußerung an einen Gesellschafter >H 16 (1) Personengesellschaft Buchwertübertragung von Mitunternehmeranteilen