H 16 (9) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 16 EStG
R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

H 16 (9) EStHB2011 Hinweise

H 16 (9) Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abfindung eines Pensionsanspruchs Wird der gegenüber einer Personengesellschaft bestehende Pensionsanspruch eines Gesellschafters anlässlich der Aufgabe des Betriebs der Gesellschaft abgefunden, mindert sich hierdurch der Aufgabegewinn der Gesellschaft; beim Gesellschafter stellt die Abfindung eine Sondervergütung dar, die seinen Anteil am Aufgabegewinn erhöht (>BFH vom 20. 1. 2005 - BStBl II S. 559). Abwicklungsgewinne Gewinne, die während und nach der Aufgabe eines Betriebs aus normalen Geschäften und ihrer Abwicklung anfallen, gehören nicht zu dem begünstigten Aufgabegewinn (>BFH vom 25. 6. 1970 - BStBl II S. 719). Aufgabegewinn bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern Bei gleichzeitiger Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufgabe entsteht der Aufgabegewinn mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Wirtschaftsgütern (>BFH vom 17. 10. 1991 - BStBl 1992 II S. 392). Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB