Abfindung eines Pensionsanspruchs Wird der gegenüber einer Personengesellschaft bestehende Pensionsanspruch eines Gesellschafters anlässlich der Aufgabe des Betriebs der Gesellschaft abgefunden, mindert sich hierdurch der Aufgabegewinn der Gesellschaft; beim Gesellschafter stellt die Abfindung eine Sondervergütung dar, die seinen Anteil am Aufgabegewinn erhöht (>BFH vom 20. 1. 2005 - BStBl II S. 559). Abwicklungsgewinne Gewinne, die während und nach der Aufgabe eines Betriebs aus normalen Geschäften und ihrer Abwicklung anfallen, gehören nicht zu dem begünstigten Aufgabegewinn (>BFH vom 25. 6. 1970 - BStBl II S. 719). Aufgabegewinn bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern Bei gleichzeitiger Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufgabe entsteht der Aufgabegewinn mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Wirtschaftsgütern (>BFH vom 17. 10. 1991 - BStBl 1992 II S. 392). Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB
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