H 17 (5) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 17 EStG
R 17. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

H 17 (5) EStHB2011 Hinweise

H 17 (5) Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG stellen nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung dar (> BFH vom 18. 11. 2014 - BStBl 2015 II S. 224). Absenkung der Beteiligungsgrenze Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der gemeine Wert der Anteile zum Zeitpunkt der Absenkung der Beteiligungsgrenze anzusetzen (>BVerfG vom 7. 7. 2010 - BStBl 2011 II S. 86 und BMF vom 20. 12. 2010 - BStBl 2011 I S. 16 unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 16. 12. 2015 - BStBl I S. 10). Allgemeines >R 6.2 Bezugsrechte/Gratisaktien - Das anlässlich einer Kapitalerhöhung entstehende konkrete Bezugsrecht auf neue Aktien führt zu einer Abspaltung der im Geschäftsanteil verkörperten Substanz und damit auch zu einer Abspaltung eines Teils der ursprünglichen Anschaffungskosten für die Altanteile; dieser Teil ist dem Bezugsrecht zuzuordnen (>BFH vom 19. 4. 2005 - BStBl II S. 762).